Schulordnung
Wir alle gehören zur Schulgemeinschaft: Schüler/-innen, Lehrkräfte, Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulsozialarbeiter/-innen, Sekretär/-innen, Hausmeister/-innen, Reinigungskräfte, Mensamitarbeiter/-innen und Jugendbegleiter/-innen. Wir sind eine Schule, in der viele Persönlichkeiten miteinander leben, lernen und arbeiten. Wir sind alle verschieden an Herkunft, Aussehen, Begabung und Geschlecht. Diesen Reichtum wollen wir achten und nutzen. Wir sind alle verantwortlich für die Gestaltung des Schullebens.
Wir wollen, dass alle gerne zur Schule kommen und sich hier wohlfühlen. Deshalb verhalten wir uns allen gegenüber so, wie wir selbst behandelt werden möchten. Bei Problemen können die Schüler/-innen alle Lehrkräfte, den/die Schulsozialarbeiter/-in, die Sekretärinnen, die SMV oder die Schulleitung um Auskunft, Rat und Hilfe bitten.
Damit ein angenehmes Zusammenleben gelingt und teilweise auch aus versicherungsrechtlichen Gründen gibt es die folgenden verbindlichen Regeln.
Regeln des Zusammenlebens
Wir begrüßen und verabschieden uns höflich.
Wir begegnen jedem respektvoll und verzichten auf Gewalt, Drohungen und Beleidigungen jeglicher Art.
Wir lösen Konflikte friedlich und grenzen niemanden aus.
Wir gehen sorgfältig mit eigenen und fremden Sachen um.
Wir – Schüler/innen – folgen den Anweisungen des Schulpersonals.
Regeln des Zusammenarbeitens
Wir – Schüler/-innen und Lehrer/-innen – haben das Recht auf ungestörtes Lernen und Unterrichten.
Wir kommen pünktlich und vorbereitet in die Schule und in den Unterricht.
Wir haben alle für den Tag notwendigen Materialien und Hausaufgaben dabei.
Wir arbeiten aufmerksam und aktiv mit.
Hausordnung
Aus Gründen der Lesbarkeit wird fortan für Personen ausschließlich die männliche Form verwendet.
Schulhausöffnung
Die Schüler dürfen die Schulgebäude erst 5 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn (auch vor dem Beginn in der zweiten Stunde) betreten.
Der Aufenthaltsraum kann morgens ab 7:25 Uhr und nachmittags bis 16:15 Uhr von den auswärtigen Schülern genutzt werden.
Unterrichtszeiten und Pausen
- Stunde 07:45 – 08:30 Uhr 5 Minuten Pause
- Stunde 08:35 – 09:20 Uhr 15 Minuten Pause
- Stunde 09:35 – 10:20 Uhr 5 Minuten Pause
- Stunde 10:25 – 11:10 Uhr 10 Minuten Pause
- Stunde 11:20 – 12:05 Uhr 5 Minuten Pause
- Stunde 12:10 – 12:55 Uhr
- Stunde Mittagspause
Grundschule: Sekundarstufe:
- Stunde 14:00 – 14:45 Uhr 14:15 – 15:00 Uhr
- Stunde 14:45 – 15:30 Uhr 15:05 – 15:50 Uhr
Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss informieren sich alle Schüler am elektronischen Vertretungsplan im Eingangsbereich (RS), bzw. am schwarzen Brett vor dem Sekretariat (GS, WRS, SBBZ) über Stundenplanänderungen und Vertretungen.
Sollte eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft sein, melden sich die Klassensprecher im Sekretariat.
Verhalten auf dem Schulgelände
Zum Schulgelände gehören die Schulgebäude sowie die beiden Pausenhöfe, die durch die Tore und den Zaun begrenzt werden.
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
Während der Mittagspause dürfen die Schüler ab Klasse 5 das Schulgelände nur verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Das Schulgelände darf mit Fahrzeugen jeglicher Art, wie z.B. Fahrräder, Skateboards, Inline-Skates, City-Roller, Elektroroller, Hover-Boards, etc. nicht befahren werden. Die Fahrzeuge sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen und dürfen ausdrücklich nicht in das Schulgebäude mitgenommen werden. Ausgewiesene Bereiche für nichtmotorisierte Fahrzeuge befinden sich zwischen Bushaltestelle und Zaun. Motorisierte Fahrzeuge können oberhalb des Lehrerparkplatzes der Realschule abgestellt werden.
Das Werfen von Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Ballspielen ist nur mit den schuleigenen Softbällen auf dem großen Pausenhof erlaubt.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Feuerzeug, Streichhölzer, Laserpointer, Waffen und waffenähnliche Gegenstände) ist nicht erlaubt.
Heizkörper, Treppen, Geländer, Garderoben und Fensterbänke sind weder Turngeräte noch Sitzgelegenheiten.
Die Flucht- und Rettungswege sind in allen Räumen und Gebäuden freizuhalten.
Schulgebäude und Unterrichtsräume
Das Rennen in den Klassenzimmern, auf den Gängen und den Treppen ist nicht erlaubt.
Alle Schüler und Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass die Räume in einem ordentlichen Zustand sind. Die Stühle müssen nach Unterrichtsende hochgestellt und die Fenster geschlossen werden.
Die Schulgebäude, deren Einrichtung sowie das Schulgelände dürfen nicht verunreinigt oder beschädigt werden. Schäden an Einrichtungen oder Lehrmitteln sind sofort den Lehrkräften oder im Sekretariat zu melden.
In den Fachräumen ist die jeweilige Fachraumordnung einzuhalten.
Pausenregelungen
Alle Schüler verlassen zu Beginn der großen Pausen die Schulgebäude. Der Brötchenverkauf erfolgt nur während der ersten Pause. Dafür stellen sich die Schüler ordentlich in die Warteschlange. Die Toiletten dürfen während den Pausen benutzt werden, sind jedoch kein Aufenthaltsraum. Im Realschulgebäude müssen die Toiletten über die Außentüren betreten werden. Bei Problemen in den Pausen wenden sich die Schüler zunächst an die Pausenaufsicht oder Schulsanitäter. Der Weg zum Lehrerzimmer sollte nur in äußersten Notfällen erfolgen, denn auch Lehrkräfte brauchen Pausen.
Gesundheit, Sauberkeit, Hygiene
Für ein gutes Zusammenleben legen wir großen Wert auf Sauberkeit. Dazu müssen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ihren Beitrag leisten.
In den Fachräumen und in den Klassenzimmern der Grundschule müssen die Jacken an die Garderobe vor den Räumen gehängt werden. Wertgegenstände dürfen dabei nicht in den Jacken gelassen werden. Saubere und angemessene Kleidung sowie tägliche Körperpflege gehören zu einem ordentlichen Auftreten.
Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Auf dem gesamten Schulgelände wie auch bei allen Schulveranstaltungen gilt ein Alkohol-, Energydrink- und Zigarettenverbot.
In den Toiletten sind die üblichen Regeln von Hygiene und Sauberkeit einzuhalten.
Umwelt
Wir leben mit der Natur und nicht gegen sie. Deshalb beachten wir an unserer Schule folgende Dinge:
Wir verzichten auf Verpackungsmüll wie Dosen, Alufolie, Einwegflaschen und verwenden stattdessen Mehrwegflaschen, umweltfreundliche Schreib- und Arbeitsmittel… Trotzdem entstehende Abfälle werfen wir in die dafür bereitgestellten Mülleimer. Wir schalten das Licht nur ein, wenn wir es wirklich benötigen.
Elektronische Geräte
Elektronische Geräte, wie z.B. Smartphone, Smartwatch, Tablet, … müssen während des Unterrichtstages ausgeschaltet sein und dürfen nicht verwendet werden. In Absprache mit der Lehrkraft kann das Handy / Smartphone zu Unterrichtszwecken benutzt werden.
Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.
Die Schüler der Sekundarstufe dürfen außerhalb der Schulgebäude während der Mittagspause die elektronischen Geräte benutzen. Die Nutzung der Geräte muss nahezu lautlos erfolgen. Aufgrund von Persönlichkeitsrechten sind Bild-, Film-, und Tonaufnahmen strengstens verboten.
Bei Missachtung der Regeln wird das elektronische Gerät eingezogen und im Sekretariat aufbewahrt. Nach Kontakt mit den Erziehungsberechtigten wird es dem Schüler frühestens nach Ende des Unterrichtstages ausgehändigt.
Schulweg
Idealerweise sollte der Schulweg zu Fuß zurückgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Eltern gebeten, die Schüler möglichst nicht mit dem Auto direkt vor der Schule abzusetzen oder abzuholen. Vor bzw. nach dem Unterricht sollen die Schüler auf dem kürzesten und sichersten Weg zur Schule bzw. nach Hause gehen.
Um niemanden zu gefährden, verhalten sich alle beim Warten an der Bushaltestelle, beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt diszipliniert und rücksichtsvoll. Den Anweisungen aller Lehrkräfte des gesamten Schulzentrums ist Folge zu leisten.
Unfälle auf dem Schulweg werden schnellstmöglich im Sekretariat gemeldet.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den selbstständigen Lern- und Übungsprozess der Schüler. Sie sind unabdingbarer Bestandteil des Unterrichts und müssen von jedem Schüler selbstständig notiert und bearbeitet werden. Wenn mehrfach keine Hausaufgaben vorgezeigt werden, erfolgt eine Elternbenachrichtigung.
Entschuldigungen und Beurlaubungen
Bei Krankheit muss eine Meldung bereits am ersten Krankheitstagtag ab 7.30 Uhr telefonisch, per Mail oder schriftlich erfolgen. Spätestens am dritten Schultag muss zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
An unentschuldigten Fehltagen können alle nicht erbrachten Leistungen mit der Note 6 bewertet werden.
Beurlaubungen (dazu gehören auch außerschulische Prüfungen, Bewerbungen, Arztbesuche u. Ä.) müssen frühzeitig vor dem Termin von einem Erziehungsberechtigten schriftlich beim Klassenlehrer (ab zwei Tagen bei der Schulleitung) beantragt werden.
Beurlaubungen vor oder direkt nach Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. Sie können nur in ganz speziellen Fällen von der Schulleitung auf schriftlichen Antrag genehmigt werden.
Fundsachen
Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben und können dort auch wieder abgeholt werden.
Sportunterricht
Für den Sportunterricht gelten darüber hinaus gesonderte Regeln. Diese sind in den separaten Sportregelungen aufgeführt und werden von den Sportlehrern bekannt gegeben.